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Fragen zu:

#Anmeldung einer Zweigniederlassung

Wer ist für die Anmeldung der Zweigniederlassung zuständig?

Für die Anmeldung einer Zweigniederlassung sind die rechtlichen Vertreter der Gesellschaft zuständig: Die Geschäftsführer - nicht jedoch die Gesellschafter, es sei denn, diese bekleiden auch eine Geschäftsführerposition.

Diese müssen persönlich zum Notar (DE/AT) bzw. zum Handelsregisteramt (CH) vor Ort, da die Unterschriften des oder der Geschäftsführer auf dem Antrag zur Eintragung der Zweigniederlassung beglaubigt werden müssen. Eine Anmeldung lässt sich deshalb nicht per Post durchführen.

Es ist möglich jemand anderem dafür eine Vollmacht zu erteilen. Allerdings müsste eine solche Vollmacht notariell beglaubigt sein.

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